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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Wir als Praxis sind ab den 01.07.2022 dazu verpflichtet Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital an Ihre Krankenkasse zu übermitteln.

Ab dem 01.01.2023 ist Ihre Krankenkasse dazu verpflichtet Ihrem Arbeitgeber die eAU zu übermitteln und Sie als Patient haben Anspruch auf eine digitale Ablage der eAU in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA).

Wie funktioniert es?

  1. Die eAU wird wie gewohnt erstellt, jedoch wird der Teil für die Krankenkasse direkt digital übermittelt.
  2. Bis zum 01.01.2023 erhalten Sie einen Ausdruck für Ihre Unterlagen und einen für Ihren Arbeitgeber.

Was passiert bei einer Störung der Telematikinfrastruktur (TI)?

  1. Ist eine Übermittlung der eAU aus der Praxis nicht möglich, wird die eAU erneut versendet, sobald der Übertragungsfehler behoben ist.
  2. Ist uns die Störung bereits bekannt und wir können nicht sicher sein, dass ein Versand noch am gleichen oder dem Folgetag möglich ist, so erhalten Sie Ihre AU, wie gewohnt, vollständig in Papierform.
  3. Entdecken wir die Störung erst nach dem Sie die Praxis verlassen haben und ein digitaler Versand ist auch am folgenden Tag nicht möglich, so wird Ihre AU gedruckt und von uns per Post an Ihre Krankenkasse gesendet.